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| Trainee Anmeldedatum: 14.05.2009 Beiträge: 35 Chats: 0 | mgutt schrieb: Ich komme zufällig aus der gleichen Branche. Ich habe 7 Jahre im Eventbereich gearbeitet, habe vom Elternhaus her Elektronikerkenntnisse und dann bin ich auch noch Programmierer Das klingt gut. Aber der Sektor "Gitarrenamps" ist nun mal ein "Grenzbereich", wo ich auch erst nach Jahrzehnten auf die Marktücke gestoßen bin. Zieh' dir mal mein Konzept richtig 'rein - als Elektroniker und Programmierer: http://melina.kilu.de/forum/viewforum.php?f=7 mgutt schrieb: Jeder Lieferant prüft die Bonität seiner Kunden, sofern er einen gewissen Umsatz im Jahr tätigt. Klar doch, wenn's um höhere Beträge geht. Also bei mir frühestens in einem Jahr (wenn ich überhaupt selber produziere, nicht doch einen industriellen Produzenten überzeugen kann). Das geht aber auch erst mit mindestens einem funktionsfähigen und ausgetesteten Muster. Wie auch ein Gitarrist mal sagte: "Das glaube ich, wenn ich das Teil gespielt habe!" Und bis dahin ist erst mal noch einiges 'reinzustecken. Also wenn ich heute zu Conrad komme (hab's gestern nicht mehr geschafft mgutt schrieb: Zitat:Ich habe ihnen keinen Anlass geliefert, gerichtlich gegen mich vorzugehen "Verpflichtet" ist gut. Der Vertrag kam ja zustande unter den Rahmenbdingungen: Dispo voll ausgeschöpft -> (unverschuldet) arbeitslos geworden. Dann haben wir daraus quasi eine Umschuldung gemacht - Laufzeit vielleicht 10 Jahre, Raten 100,- Euro (so in der Größenordnung). Da hatte ich aber auch noch 950,- € AlHi. Später mit 347,- € ALGII ging das auch nicht mehr. Greif' doch mal einem nackten Mann in die Tasche! Im Vertrag steht: Jede Seite hat jederzeit das Recht, Verhandlungen über neue Vertragsbedingungen zu verlangen. Ich also ihnen den einzig möglichen Weg vorgeschlagen - Nachbesserung des Kredits im Sinne eines Existenzgründungskredits. Die folgenden blöden Ausreden hab' ich teilweise angerissen (es kamen noch mehr). Aber Leute, deren Firma nachweislich den Bach 'runterging, haben Kredite gekriegt, weil sie ja in der Vergangenheit soooo erfolgreich waren... Und wie meinst du das: Ich sollte die folgenden Raten verzinslich anlegen? Was sollte ich da anlegen? Zuletzt bearbeitet von wodim am 16.05.2009, 15:24, insgesamt 2-mal bearbeitet mgutt schrieb: Es ist effektiv Dein Problem, ob Du die paar Hundert zur Beendigung eines Verfahrens hast oder nicht. Die Bank hat eben keine Zeit Deinen Rechtsstreit zu bewerten. Die paar Zinsen für die paar Hundert Euro rechtfertigen nunmal nicht den Aufwand. Ein paar Hundert? Ein paar Tausend. Schulden meine ich, nicht Verfahrenskosten. Die Schulden werde ich tilgen (incl. Zinsen, klar), die Verfahrenskosten sind ihre Dummheit und damit allein ihr Problem. Und die Bank hat keine Zeit - klar, das ist die Ausrede, die seit Jahren Platz 1 von 63 auf meiner "persönlichen Hitliste" hält. mgutt schrieb: Und ich sagte ja, wenn die Forderung sicher ist, dann kannst Du sie problemlos abtreten. Aber der, der sie kauft, will sicher mehr als 10% auf ein Darlehen. Der nimmt sich mal eben 50%. Da müsste ich also bekloppt sein. Zu allem Überfluss noch irgendeinem Kredithai auf den Leim gehen. Alles über vielleicht 10% (bzw. dem sog. "banküblichen Zins" - der wiederum vom Leitzins abhängt) ist übrigens Wucher und damit strafbar. mgutt schrieb: Zitat:Die Gemeinde hat sich vom Amtsgericht Erfurt Geld überweisen lassen, das aus kriminellen Handlungen stammt. Das ist Hehlerei, und das von Behörden. Das wissen beide (die Damen waren am Telefon ganz kleinlaut ). Irrtum: "Üble Nachrede" wäre es, wenn es nicht belegbare Tatsachen wären (§§ 186f. StGB). Und "den Strick" haben sich die Damen und Herren selber gedreht, angefangen bei meiner Schwester - erst lehnt sie meine monatelangen Vorschläge mit immer dümmeren Ausreden ab, dann überlässt sie mir ihren Anteil (das habe ich schriftlich) - dann verscheuert sie's hinter meinem Rücken für'n Appel und'n Ei. Schon ihr Antrag auf dieses Verfahren war eine Straftat - hab' mich auch mal im Erbrecht ein bisschen schlau gemacht (ein ziemlicher Komplex, der über mehrere Gesetzbücher geht) - die Mühe haben sich die Damen und Herren Juristen offensichtlich auch gar nicht gemacht. Wozu auch - das an den angeblich "Meistbietenden" zu verscheuern (und mich in einer geschlossenen Anstalt unterbringen wollen 4.000 qm Sondererholungsgebiet, geschützter Landschaftsbestandteil, super Lage - nackter Bodenrichtwert (nach Auskunft des Liegenschaftsamtes) 97.000,- DM, das Höchstgebot waren mal 400.000,- DM. Der tatsächliche "Marktwert" dürfte also irgendwo dazwischen liegen, als VB setze ich 100.000,- € an. Danke also dem aktuellen Eigner, dass er's schön auf Vordermann gebracht hat - es ist und bleibt nach Recht und Gesetz meins. mgutt schrieb: Von wem erwartest Du da eigentlich Geld? Entweder ich werde mir mit dem Gegner über einen angemessenen Preis einig (und zwar Geld, dessen Herkunft zweifelsfrei ist - s, meine Schriebse z.B. an die Staatsanwaltschaft Erfurt, an den Anwalt meiner Schwester, an den Grundstücksnachbarn)... Oder er hat von meinem Grundstück zu verschwinden, aber es in einem Zustand zu hinterlassen, dass man es anbieten kann. Wie gesagt, es sollte mich freuen, wenn meine weitergehenden Befürchtungen in puncto "Geldwäsche" unbegründet sind - das beharrliche Schweigen einiger Leute spricht aber eine andere Sprache. Sonst hätte ich ja schon ein fettes Verfahren wegen "übler Nachrede" oder "Ausländerfeindlichkeit" oder sonstwas am Hals - hab' ich nicht im Gerichtssaal gebrüllt: "Ich mache doch keine Geldwäschegeschäfte mit der Russenmafia, von einem Gericht vermittelt!" mgutt schrieb: Und wirst Du dieses Geld sicher bekommen, sofern Du Dein Recht bekommst? Worauf du einen lassen kannst - wie gesagt, da sind einige Leute, die ich nur mal persönlich beehren müsste, angefangen von unserer Gemeindeverwaltung (Anruf genügt vielleicht auch schon - wie gesagt, kommt ganz drauf an, wen in welcher Reihenfolge)... mgutt schrieb: Wenn niemand zahlt, ist das ganze am Ende auch nichts wert. Warum sollte also niemand zahlen - eine bessere Anlage als so ein Grundstück (das im Verkehrswert nur steigen kann) gibt's wohl nicht allzu oft. | ||
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| Beobachter Anmeldedatum: 26.05.2009 Beiträge: 8 Chats: 0 | Kaum ist wodim in der Runde, beginnt seine Bettelstunde. Damit er seinen Traum kann leben, sollen and're Geld ihm geben. Geliehen nur für kurze Zeit, und mit Land als Sicherheit. Doch wodims Wort, das ist nichts wert, das Grundstück längst versteigerert. Und ehe ich vor Wut noch kotz', bitte ich lieber die Mods: Sorgt, daß einkehrt wieder Ruh' und macht diesen Strang hier zu. Für diejenigen, die mit dem Zauber der Poesie nichts anfangen können, gibt es das ganze noch mal in Prosa: wodim hat zusammen mit einem Geschwisterteil ein Grundstück vom Vater geerbt, welches in K. nahe E. liegt. Der Vater hat offenbar zu Lebzeiten auf diesem Land eine Hütte (kein Haus) gebaut. Jedoch ist die Fläche im Grundbuch immer als Landwirtschaftsfläche ausgewiesen worden, so daß man wohl von einem Schwarzbau sprechen kann. Zwischen den Geschwistern kam es zum Streit. Der Miterbe schrieb wodim einen Brief, daß er das Grundstück haben könne und wünschte im Anschluß einen "schönen Kindergeburtstag". Anschließend beantragte wodims Geschwister eine Teilungsversteigerung, einer Form der Zwangsversteigerung, die dazu dient, eine Gemeinschaft an einem Grundstück zu beenden. Es wurde ein Versteigerungserlös von rund 9000 Euro erzielt. Der Meistbietende ist Rußlanddeutscher. wodim war mit der Versteigerung nicht einverstanden. Zum einen behauptet er, daß sein Geschwister auf das Erbe verzichtet habe und versucht, dies mit dem Brief zu belegen. Sobald man ihn darauf hinweist, daß solche Dinge einer notariellen Beurkundung bedürfen, wird wodim sehr ungnädig. Zum anderen ist wodim der Versteigerungserlös viel zu niedrig. Er hat es von einem Mitarbeiter der Behörden in E. sogar schriftlich, daß ein sehr guter Preis "für einen Garten" erzielt worden sei. wodim schwebt jedoch ein Preis zwischen 100.000 und 200.000 Euro vor, wobei wodim den Preis für Bauland zugrunde legt aber gleichzeitig von "geschütztem Landschaftsteil" spricht. Den Einwand, daß im Grundbuch "Landwirtschaftsfläche" vermerkt ist, kontert wodim damit, daß sein Vater schließlich darauf gebaut habe, es also keine Landwirtschaftsfläche sein könne. Da wodims Wunschvorstellung und der erzielte Kaufpreis derart auseinanderklaffen, kann laut wodim nur Mauschelei im Spiel gewesen sein. Dem Grundstückskäufer unterstellt wodim, Mitglied der Russenmafia zu sein, nur weil dieser (wie erwähnt) Rußlanddeutscher ist. Natürlich zog wodim aus genannten Gründen vor das Landgericht in E., verlor aber den Prozeß. Daraufhin wandte wodim sich an den BGH, aber dieser lehnte es ab, sich mit seiner Eingabe zu befassen, weil sie noch nicht einmal formalen Ansprüchen genügte. Die ganze Angelegenheit ist nun schon Jahre her, das Urteil des Landgerichts ist längst rechtskräftig. Aber das ficht wodim nicht an. Darauf angesprochen, ob er wieder die Gerichte bemühen wolle, sagte er im Politikforum, daß man dies "ganz anders machen" müsse. Woher ich diese Infos habe? Von wodim selbst. Er hat sie in zig Foren gestreut, meist eingebettet in einen Wust an Beleidigungen, Unterstellungen und Trivialitäten. Wichtig ist nur das Faktum: wodim besitzt kein Grundstück, das als Sicherheit dienen könne. wodims Gebaren läßt ferner nur den Schluß zu, daß er nicht in der Lage ist, die für ihn negative Realität zu Kenntnis zu nehmen, sondern sich in eine Traumwelt flüchtet. Ich rate dringend davon ab, wodim Geld zu leihen. Man erspart sich den Totalverlust und wodim die Schulden. | ||
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| Trainee Anmeldedatum: 14.05.2009 Beiträge: 35 Chats: 0 | Hallo Leute, ich kann nichts dafür, dass dieser Troll mich überallhin verfolgt. Jedenfalls passt er unter die Dichter wie der A... unter die Gesichter: http://melina.kilu.de/forum/viewtopic.php?f=9&t=24 http://melina.kilu.de/forum/viewtopic.php?f=6&t=54 | ||
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| Beobachter Anmeldedatum: 26.05.2009 Beiträge: 8 Chats: 0 | Wie immer: null Sachargumente, nur Gepöbel. Die Links zeigen sehr übrigens sehr gut, daß wodim als Unternehmer vollkommen ungeeignet ist. (Man schaue sich nur seine Einlassungen in Sachen Notar oder Haftpflichtversicherung an.) Wie gering wodims juristische Kenntnisse sind, wird in seinem Beitrag weiter oben deutlich, als er von "belegbaren Tatsachen" unter Verweis auf §§ 186f. StGB redet. Ganz ehrlich: wodim weiß vermutlich nicht mal, was ein belegtes Brötchen ist. | ||
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| Trainee Anmeldedatum: 14.05.2009 Beiträge: 35 Chats: 0 | Lieber flohdim: Deine "Sachargumente" (sprich: Halbwahrheiten und dummdreiste Lügen) sind schon lange entkräftet. Das weiß jeder, der mein Forum (oder nur diesen Thread hier von Anfang an) gelesen hat. Dann weiß man übrigens auch besser Bescheid über die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und die aktuelle Situation als du. In wievielen Foren willst du dich eigentlich noch mit den Ausgeburten deiner blühenden Phantasie tödlich lächerlich machen? Zitat: wodim schwebt jedoch ein Preis zwischen 100.000 und 200.000 Euro vor, wobei wodim den Preis für Bauland zugrunde legt 100.000 € für ein Erholungsgrundstück (geschützter Landschaftbestandteil). Das Höchstgebot waren mal 400.000,- DM, wie gesagt. Bauland wird es nie, und deshalb kann der Verkehrswert in dieser Lage (dicht bei der Stadt) nur steigen. Aber schon das will in deinen Kopf ja nicht 'rein. Deinen restlichen Wirrwar haben wir ja schon lange entwirrt. Übrigens: Straftat bleibt Straftat, ob nun notariell beglaubigt oder nicht. | ||
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Knapp 200.000 Menschen leben in Deutschland als "geduldete" Ausländer, die meisten bereits länger als fünf... Seite 2von Shadow | 13 | 1262 | 25.09.2006, 16:23 Jay Geeno™ |
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http://www.honda-tech.com/zerothread?id=981613&page=1
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:o :o :o :o :o :o :o :o :o... Seite 2von MAG | 13 | 1289 | 10.06.2011, 15:59 Redrum |
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hab mal kurz im net geschaut aber finde kein buch
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für schnelle antworten... von Ginger | 2 | 203 | 13.01.2011, 09:42 GraveDigger |